Bausachverständiger Dipl.-Ing.(FH) Michael Kohl

Bauabnahme

 

Bei der Bauabnahme kehrt sich die Beweislast um. Vor der Abnahme muss der Erstellter (Baufirma) nachweisen, dass die ausgeführte Leistung mangelfrei ist. Nach der Abnahme muss der Auftragnehmer der Baufirma nachweisen, dass ein Schaden auf Grund einer mangelhaften Leistung entstanden ist.

Im Zuge der formellen Abnahme gilt es folglich, Ihr Recht auf eine mangelfreie Leistung zu sichern. Mit meiner Fachwissen und Erfahrung kann ich sie bei Ihrem Bauvorhaben bei der formellen Abnahme von Wohnungen, Häusern oder nach instandsetzungsmaßnahmen unterstützen und evtl. versteckte Mängel anzeigen. Das gleiche gilt für Zwischenabnahmen von Leistungen die nach Fertigstellung nicht mehr sichtbar sind, z.B. Dachdämmungen, Verlegung der Bewehrung, Mauerwerksbau (ordentliche Verzahnung oder Fugenherstellung), etc.

Sprechen sie mich an.

Dipl.-Ing.(FH) Michael Kohl | * 09153/6209021 * kohl.neunkirchen@web.de