Inspektion / Wartung
Betreuung bei der Inspektion und Wartung von Verkehrsbauten wie Tiefgaragen und Parkdecks wird in den einschlägigen Regelwerken wie dem DBV Merkblatt Tiefgaragen und Parkhäuser, das als Stand der Technik gilt, gefordert. Ebenso müssen entdeckte Schäden, die die Dauerhaftigkeit gefährden umgehend beseitigt werden. Dies gilt bei Neubauten, wie auch bei instandgesetzten Bauwerken. Im Rahmen von regelmäßigen Bauwerksinspektionen wird der IST-Zustand eines Bauwerks festgestellt, beurteilt und dokumentiert. Dies leistet einen großen Beitrag, um ein Bauwerk wirtschaftlich zu unterhalten. Weiter stellt es die Verkehrs- und Standsicherheit sowie die Gebrauchstauglichkeit sicher. Warum ist eine regelmäßige Inspektion / Wartung so wichtig? Typische Schadensbilder an Betonfassaden oder Balkonen sind Betonabplatzungen, hervorgerufen durch eine zu geringe Betondeckung verbunden mit der Einwirkung von CO2 aus der Luft. Dies sieht nicht nur hässlich aus, sondern herabfallende Betonteile stellen oft eine große Gefahr für Passanten dar. Bei Verkehrsbauwerken, wie Parkhäusern und Tiefgaragen zeigen sich andere Schadensbilder, die Auswirkung auf die Gebrauchstauglichkeit und Standsicherheit haben. Durch Wasser und Schnee werden Streusalze mit den Fahrzeugen in das Gebäude eingeschleppt. Das im Streusalz enthaltene Chlorid wird in den Beton eingetragen und lagert sich dort an. Ist eine gewisse Konzentration an der Bewehrung erreicht, kommt es zur Korrosion und Zerstörung der Bewehrung, was vom "Nichtfachmann" meist unentdeckt bleibt. Die Richtlinie für die Instandsetzung von Betonbauteilen (RiLi-SIB) stellt eindeutig klar, dass bei vorliegenden oder zu erwartenden Schäden ein Sachkundiger Planer für Betoninstandsetzung hinzuzuziehen ist! Auch das Bürgerliche Gesetztbuch (BGB) verpflichtet jeden Grundstückseigentümer dafür sorge zu tragen, dass keine Gefahr von seinem Eigentum ausgeht. Doch wann sind Gebäudeschäden "gefährlich" und wann ist der richtige Zeitpunkt für eine wirtschaftliche Instandsetzung? Die Antwort auf genau diese Frage kann ein Sachkundiger Planer nach einer Inspektionsbegehung beantworten. Vereinbaren sie einen unverbindlichen Termin.
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