Wartungsplan bei neugebauten Tiefgaragen und Parkdecks
Eine regelmäßige und fachgerechte Wartung von Parkbauten sollte auch bei Neubauten unabhängig von der Konstruktion oder möglicherweise vorgenommene Abminderungen der Betondeckung oder des Oberflächenschutzsystems erfolgen.
Sollten aber abgeminderte Ausführungen der Varianten 2a(*) und 2b (**) gemäß DBV Merkplatt gewählt worden sein, sind ohne Frage erhöhte Anforderungen an den Wartungsplan durch den Planer festzulegen.
So ist im DBV Merkblatt, welche als anerkannte Regel der Technik zu sehen ist, festgelegt wie oft bei den unterschiedlichen Varianten eine Überprüfung vorzunehmen ist.
- Variante 1 (***) und 3 (****) in den ersten fünf Jahren (innerhalb der
Gewährleistung) mindestens 1 x jährlich, danach alle 3 Jahre
- Variante 2a (*) mindestens 1 x jährlich (während der gesamten
Lebensdauer des Bauwerks)
- Variante 2b (**) mindestens 2 x jährlich (während der gesamten
Lebensdauer des Bauwerks)
Nur so, in Verbindung mit einer kurzfristigen Beseitigung der Schäden kann sichergestellt werden, dass auch bei neuen Bauwerken die der Planung zugrunde gelegten 50 Jahre Lebensdauer gewährleistet werden.
Achtung, sollten diese Inspektionsmaßnahmen auch bereits während der Gewährleistung nicht durchgeführt werden, kann der Unternehmer bei Verschleppung des Schadens die Gewährleistung ablehnen!
Ein zertifizierter Sachkundiger Planer hat durch die Instandsetzung von Betonschäden die nötige Qualifikation und Erfahrung und ist der richtige Ansprechpartner um die geforderten Überprüfungen durchzuführen.